Zuständigkeitsfinder

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Themenübersicht

Kurzinfo:

Der hauptamtliche Landrat des Landkreises Wolfenbüttel steht an der Spitze der Kreisverwaltung und ist zugleich oberster Repräsentant des Landkreises. Der Landrat wird direkt für acht Jahre gewählt.
Alle fünf Jahre wählen die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Wolfenbüttel ihren Kreistag. Die 50 Kreistagsabgeordneten repräsentieren die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Wolfenbüttel. Der Kreistag in seiner aktuellen Zusammensetzung wurde am 10.September 2006 gewählt.

Der Kreistag legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest und trifft alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen.

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse hat der Kreistag Fachausschüsse gebildet. Ihnen gehören die Mitglieder des Kreistages und Fachkundige Bürgerinnnen und Bürger an. Die Ausschüsse werden von den Fachämtern der Kreisverwaltung unterstützt.

Der Kreistag wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n, der die Bezeichnung Kreistagsvorsitzender/-vorsitzende führt.

Kreistagsinformationssystem

In unserem Kreistagsinformationssystem können Sie sich über aktuelle Geschehnisse der Politik im Landkreis Wolfenbüttel informieren:

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